Fahrkartenwissen
Auf dieser Seite finden Sie alle Dokumente zum VVO-Tarif inkl. der Beförderungsbedingungen zum Herunterladen als PDF-Dateien.
1. Einzelfahrscheine
Einzelfahrt
Einzelfahrscheine gibt es für die Preisstufen 1 bis 4. Die Preisstufe richtet sich nach der Anzahl der durchfahrenen Tarifzonen. Fährt man innerhalb einer Tarifzone benötigt man die Preisstufe 1, bei einer Fahrt durch zwei Tarifzonen (aneinandergrenzend) ist die Preisstufe 2 erforderlich, bei einer Fahrt durch 3 Tarifzonen Preisstufe 3 und bei Fahrten in 4 bzw. mehr Tarifzonen benötigt man einen Fahrausweis der Preisstufe 4 (Verbundraum). Ein Fahrschein der Preisstufe 1 gilt 1 Stunde innerhalb einer Tarifzone oder innerhalb eines Grenzraumes, ein Fahrschein der Preisstufe 2 gilt 1,5 Stunden innerhalb von zwei Tarifzonen und ein Fahrschein der Preisstufe 3 gilt 2 Stunden innerhalb von 3 Tarifzonen. Ein Fahrschein der Preisstufe 4 (Verbundraum ) gilt für Fahrten innerhalb des gesamten Verbundgebietes und hat eine zeitliche Gültigkeit von 4 Stunden.
4er-Karte
4er Karten werden zum Normal-bzw. ermäßigten Fahrpreis sowie für die Kurzstrecke nur zum Normalpreis angeboten. Eine Kurzstreckenfahrt führt ohne Umstieg und unabhängig von Tarifzonen und Grenzräumen über eine Entfernung bis zu 2 km, in den Stadtverkehren maximal bis zur 4. Haltestelle nach Zustieg. Wie weit eine Kurzstrecke reicht, erfährt man an den Haltestellenaushängen. Ein Umstieg ist nicht zugelassen.
Ein Abschnitt der 4er- Karte entspricht einer Fahrt in einer Preisstufe. Man kann damit z.B. viermal eine Fahrt in der Preisstufe 1 absolvieren. Mit den 4er- Karten kann man auch 2 Abschnitte entwerten, dann gilt die 4er- Karte entsprechend der Preisstufe 2, ebenso gelten drei entwertete Abschnitte wie ein Einzelfahrschein der Preisstufe 3. Wenn alle 4 Abschnitte einer 4er- Karte entwertet werden, gilt sie wie ein Einzelfahrschein der Preisstufe 4 (Verbundraum ).
Zusatzfahrscheine zur Benutzung der 1. Klasse
Normale Einzelfahrscheine gelten in den Zügen der DB Regio AG nur für die 2. Wagenklasse. Wenn Sie in der 1. Wagenklasse reisen möchten, benötigen Sie dafür einen Zusatzfahrschein. Dieser kostet bei einer Fahrt der Kurzstrecke oder der „Preisstufe 1“ 1,20 € (normal) oder 0,50 € (ermäßigt), bei einer Fahrt ab „Preisstufe 2“ 2,50 € (normal) oder 1,50 € (ermäßigt).
2. Tages- und Familientageskarten
Tageskarten und Familientageskarten sind die idealen Fahrausweise, wenn Sie einen Tagesausflug allein oder mit der gesamten Familie unternehmen möchten oder wenn Sie mehrere verschiedene Fahrten innerhalb von 24 Stunden unternehmen. Tages- und Familientageskarten gelten im räumlichen Geltungsbereich ab Entwertung bis 04.00 Uhr des Folgetages für beliebig viele Fahrten. Gültige Tageskarten gelten nicht zur Fahrt auf den Bergbahnen in Dresden, bei der Stadtrundfahrt in Meißen und auf der Kirnitzschtalbahn in Bad Schandau, berechtigen aber zum Erwerb eines ermäßigten Fahrausweises des jeweiligen Verkehrsmittels pro Person.
Tageskarten
Auf einer Tageskarte für Einzelpersonen zum Normalpreis dürfen maximal zwei Kinder von der Einschulung bis zum 15. Geburtstag mitgenommen werden. Es gibt sie als normale und ermäßigte Tageskarten und für 1 Tarifzone, 2 aneinander angrenzende Tarifzonen und den gesamten Verbundraum. Ermäßigte Tageskarten können auch von Senioren ab 60 Jahren genutzt werden.
Familientageskarten
Familientageskarten gibt es in den selben Preisstufen (Gültigkeitsbereichen) wie die Tageskarten. Familientageskarten sind aber nur zum Normaltarif erhältlich und berechtigen bis zu 2 Erwachsene und bis zu 4 Kinder oder auch 6 Kinder (jeweils bis zum 15. Geburtstag) zu gemeinsamen Fahrten entsprechend der Gültigkeit.
Kleingruppenkarten
Mit der Kleingruppenkarte können 5 Personen (gleich welchen Alters) am Entwertungstag in den Preisstufen 1, 2 und Verbundraum unterwegs sein. An Stelle der Personen kann kein Fahrrad oder Hund mitgenommen werden.
3. Zeitkarten
Für Vielfahrer gibt es ein breites Angebot an Wochen- und Monatskarten, die in 5 Preisstufen erhältlich sind. Zeitkarten zum Normalfahrpreis sind übertragbar. Ermäßigte Zeitkarten sind personengebunden, d.h. sie sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte mit Bestätigung der Schule oder des Verkehrsunternehmens im VVO.
Wochenkarten
Gelten einschließlich des Entwertungstages an 7 aufeinander folgenden Kalendertagen.
Monatskarten
Gültig bis zum gleichen Tag des Folgemonats.
9-Uhr-Monatskarten
Gültig bis zum gleichen Tag des Folgemonats, Montag – Freitag in der Zeit von 09:00 bis 04:00 Uhr des Folgetages, am Wochenende ganztägig.
Abo-Monatskarten
Gültig für den Kalendermonat mit Vertrag.
9-Uhr-Abo-Monatskarten
Gültig für den Kalendermonat mit Vertrag, Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 04:00 Uhr des Folgetages, am Wochenende ganztägig.
Abonnementfahrkarten
Monats-und 9 Uhr- Monatskarten werden auf einen entsprechenden Antrag hin im Abonnement ausgegeben. Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 zusammenhängenden Monaten unbefristet abgeschlossen. Der Fahrpreis wird monatlich von einem vereinbarten Konto per Lastschriftverfahren durch das Verkehrsunternehmen eingezogen. Es kann auch eine jährliche Zahlung gewählt werden, wobei der Preis das Zwölffache des zu dem Zeitpunkt gültigen Monatspreises beträgt. Erfolgt eine Kündigung vor Ablauf der ersten 12 Monate, wird eine Nachforderung vorgenommen, wobei der Abo- Monatskarteninhaber so gestellt wird, als wenn er Monatskarten zum Normalpreis erworben hätte.
Zusatzkarte zur Benutzung der 1. Klasse
Für alle Zeitkarten des Normaltarifs werden Zusatzkarten zur Benutzung der 1. Wagenklasse angeboten. Diese kosten unabhängig von der Preisstufe der Zeitkarte pro Woche 7,50 € oder pro Monat 19,00 €.
Mitnahmeberechtigung
Die Nutzungsmöglichkeit als Familientageskarte an Wochenenden und Feiertagen ist den Regelungen der VVO-Zeitkarten gleichgestellt. Wochenkarten und ermäßigte Monatskarten sind auch hier ausgeschlossen. An Wochenenden und Feiertagen (ab 01. August 2018 auch unter der Woche) berechtigen Monatskarten zum Normalfahrpreis innerhalb der räumlichen und zeitlichen Gültigkeit in der Zeit vom Vortag 18 Uhr bis zum Folgetag 6 Uhr, bei 9 Uhr- Monatskarten nur bis 4 Uhr Folgetag, zur Fahrt von maximal 6 Personen, von denen maximal 2 Personen älter als 14 Jahre sein dürfen. Sollten Sie keine Zeitkarte nutzen, Ihr Fahrrad aber oft in Bus und Bahn mitnehmen, so ist die Fahrradtageskarte für die Tarifzone 1 oder Verbundraum sowie die Fahrradmonatskarte ein günstiges Angebot.
Mitnahme von Fahrädern, Sachen und Tieren
Generell gilt, dass ein Kinderwagen, ein Rollstuhl und ein Rollator, ein Paar Ski, ein Snowboard oder ein Rodelschlitten pro Person sowie Handgepäck und Kleintiere im geeigneten Transportbehälter unentgeltlich befördert werden.
Fahrradanhänger und Handwagen, in denen Kleinkinder befördert werden, sowie Dreiräder, Lauf- und Fahrräder und sonstige Gefährte von Kindern mit Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung, werden ebenfalls unentgeltlich mitgenommen.
Soweit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator nicht zweckentsprechend verwendet werden, z.B. dem Transport von Gepäck oder Tieren dienen, gilt für diese Dinge das gleiche wie für die Mitnahme eines Fahrrades, eines Fahrradanhängers oder eines Hundes für Nutzer von:
Einzelfahrscheinen, Tages- oder Wochenkarten
bei Fahrten in einer Tarifzone
Pro Fahrrad, Fahrradanhänger oder Hund ist bei Fahrten in einer Tarifzone eine Fahrradtageskarte der Preisstufe 1 erforderlich. Die Fahrradtageskarte gilt ab Entwertung bis 4 Uhr Folgetag.
bei Fahrten in zwei oder mehr Tarifzonen
Pro Fahrrad, Fahrradanhänger oder Hund ist bei Fahrten in zwei oder mehr Tarifzonen eine Fahrradtageskarte der Preisstufe Verbundraum erforderlich. Die Fahrradtageskarte gilt ab Entwertung bis 4 Uhr Folgetag.
Nutzung von Monatskarten
Die Mitnahme eines Fahrrades, Fahrradanhängers oder eines Hundes innerhalb der entsprechenden Tarifzone(n) ist kostenfrei. Bei weitergehenden Fahrten in andere Tarifzonen oder bei der Mitnahme von mehr als einem Fahrrad, Fahrradanhänger oder Hund ist eine zusätzliche Fahrradtageskarte pro Fahrrad, Fahrradanhänger oder Hund notwendig.
4. Ermäßigungen und unentgeltliche Beförderung
Der VVO-Tarif gewährt einem ausgewählten Personenkreis die Nutzung eines ermäßigten Fahrpreises oder auch eine unentgeltliche Beförderung.
Unentgeltlich
Kinder bis zur Einschulung
Kindergartengruppen (Begleiter von Kindergartengruppen erhalten keine Ermäßigung)
schwerbehinderte Personen mit Ausweis, Beiblatt und gültiger Wertmarke
Personen in Uniform (Polizei, etc.)
Ermäßigt
Kinder von der Einschulung bis zum 15. Geburtstag können ermäßigte Einzelfahrscheine und Tageskarten in Anspruch nehmen.
Schüler, Auszubildende und Studenten dürfen ermäßigte Zeitkarten in Anspruch nehmen. Für alle Zeitkarten ist eine gültige Kundenkarte nötig. Die gültige Kundenkarte und Wertmarke sind zusammen als Zeitkarte personengebunden.
Senioren ab dem vollendeten 60. Lebensjahr können Tageskarten für Einzelpersonen zum ermäßigten Fahrpreis nutzen.
Weitere Informationen zum Tarif und zu den Fahrausweisen des VVO erhalten Sie in den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Oberelbe, die bei jedem Verkehrsunternehmen des VVO, beim VVO selbst oder im vorderen Teil der Fahrplanhefte des VVO eingesehen werden können.